Installation der Entwässerungsanlagen
Schutz vor Rückstau
Alle Anlagen zur Entwässerung sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben. Für einen Rückstauschutz sind die Eigentümer verantwortlich. Der Umfang der Verpflichtung richtet sich nach den Satzungsregelungen der Stadt Füssen. Oftmals werden Rückstauverschlüsse in der Praxis aus Unkenntnis nicht richtig geplant und eingebaut. Dadurch kann es zu Schäden insbesondere zur Überflutung von Kellerräumen o. ä. kommen. Ein Rückstau kann durch Kanalverschluss oder durch überdurchschnittlich starken Regen entstehen.
Zur Verhinderung der Rückstauschäden und die damit verbundenen notwendigen Schutzmaßnahmen erteilen Ihnen die Stadtwerke Füssen (Telefon 08362/3002-900) gerne Auskunft.
Das Rückstau-Handbuch informiert Hauseigentümer und Planer über einen sicheren Schutz gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz.