Gebühren und Beiträge
Abwasserverbrauchsgebühren
Die Abwassergebühren werden pro Kubikmeter (1.000 Liter) nach dem Frischwassermaßstab abgerechnet. Für Grundstücke die nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, wird eine Abwasserabgabe (Kleineinleiterabgabe) berechnet.
Verbrauchsgebühren Abwasser ab 01.01.2021 Schmutzwasser (Euro je Kubikmeter) Kleineinleiterabgabe (Euro je Kubikmeter) | EUR/m³ 2,52/pro m³ 0,60/pro m³ |
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Herstellungsbeiträge
Gemäß Art. 5 KAG (Bayerisches Kommunalabgabengesetz) können Städte und Gemeinden in Bayern „zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerungen von öffentlichen Entwässerungsanlagen (Kanäle, Pumpwerke oder Stauraumkanäle) Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet“. Dabei stehen den Städten und Gemeinden eine ganze Reihe von möglichen Gestaltungen des Beitragsmaßstabes zur Verfügung.
Der Beitrag für die Entwässerungseinrichtung wird in Füssen nach der Grundstücksfläche und der zulässigen Geschossfläche berechnet.
Herstellungsbeiträge Kanal ab 01.01.2021 Grundstücksfläche (Euro je Quadratmeter) Geschossfläche (Euro je Quadratmeter) | EUR/m³ 1,04/pro m² 9,08/pro m² | USt. nicht steuerbar nicht steuerbar |
Download: Information über Erhebung von Herstellungsbeiträgen