Gebühren und Beiträge

Wasserverbrauchsgebühren

Die Wassergebühren werden pro Kubikmeter (1.000 Liter) nach dem Frischwassermaßstab abgerechnet. Zu den Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.

Verbrauchsgebühren Wasser
(Euro je Kubikmeter)
EUR/m³ netto
1,39/pro m³
USt.
7 %

 

Herstellungsbeiträge

Gemäß Art. 5 KAG (Bayerisches Kommunalabgabengesetz) können Städteund Gemeinden in Bayern „zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerungen von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen (Brunnen, Leitungen, Pumpwerke oder Hochbehälter) Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet“. Dabei stehen den Städten und Gemeinden eine ganze Reihe von möglichen Gestaltungen des Beitragsmaßstabes zur Verfügung.

Der Beitrag für die Wasserversorgungseinrichtung wird in Füssen nach der Grundstücksfläche und der zulässigen Geschossfläche berechnet.

Herstellungsbeiträge Wasser ab 01.01.2021
Grundstücksfläche (Euro je Quadratmeter) 
Geschossfläche (Euro je Quadratmeter)
EUR/m³ netto
1,95/pro m²
5,99/pro m²
USt.
7 %
7 %

Download: Information über Erhebung von Herstellungsbeiträgen