Gebühren und Beiträge
Wasserverbrauchsgebühren
Die Wassergebühren werden pro Kubikmeter (1.000 Liter) nach dem Frischwassermaßstab abgerechnet. Zu den Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.
Verbrauchsgebühren Wasser (Euro je Kubikmeter) | EUR/m³ netto 1,39/pro m³ | USt. 7 % |
Herstellungsbeiträge
Gemäß Art. 5 KAG (Bayerisches Kommunalabgabengesetz) können Städteund Gemeinden in Bayern „zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerungen von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen (Brunnen, Leitungen, Pumpwerke oder Hochbehälter) Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet“. Dabei stehen den Städten und Gemeinden eine ganze Reihe von möglichen Gestaltungen des Beitragsmaßstabes zur Verfügung.
Der Beitrag für die Wasserversorgungseinrichtung wird in Füssen nach der Grundstücksfläche und der zulässigen Geschossfläche berechnet.
Herstellungsbeiträge Wasser ab 01.01.2021 Grundstücksfläche (Euro je Quadratmeter) Geschossfläche (Euro je Quadratmeter) | EUR/m³ netto 1,95/pro m² 5,99/pro m² | USt. 7 % 7 % |
Download: Information über Erhebung von Herstellungsbeiträgen