Informationen zur Anpassung der Wasser- und Kanalgebühren ab dem 01.01.2025

Informationen zur Anpassung der Wasser- und Kanalgebühren ab dem 01.01.2025

 

Nach 10 Jahren der Gebührenstabilität in der Wasserversorgung (beim Abwasser 4 Jahre) ist eine Anpassung der Gebühren ab dem 01.01.2025 in Füssen erforderlich und kann leider nicht vermieden werden. Wir möchten Ihnen daher aufschlussreiche und wissenswerte Details geben, um nicht zuletzt auch größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Es ist uns ein Anliegen, Sie als Bürger und Kunde wertschätzend zu informieren:

 

Sauberes Trinkwasser mit bester Qualität ist schon längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Damit Sie die Lebensqualität täglich genießen können, ist eine Trinkwasserversorgung auf hohem Niveau notwendig. Die Stadtwerke Füssen als kritische Infrastruktur sind als kommunale Daseinsvorsorge von existenzieller Bedeutung und haben daher die Verantwortung für Ihr Trinkwasser übernommen.

Die Abwasserbeseitigung stellt eine bedeutsame kommunale Aufgabe dar. Ihr kommt eine zentrale Rolle zur Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger und auch zum Schutz unserer Gewässer zu.

Die Sanierung des Rohrleitungsnetzes, der Bau von Hochbehältern, Pumpwerken und Tiefbrunnen sind wichtige Faktoren, um bestes Trinkwasser zu fördern und in die Haushalte und Betriebe zu transportieren. Eine moderne, leistungsstarke Entwässerungseinrichtung trägt zu einem hohen Standard in unserer Zivilgesellschaft bei.

Dies alles ist nur mit entsprechendem finanziellem Aufwand möglich, der sich auch auf die Wasser- und Abwassergebühren auswirkt.

In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden daher die Wasser- und Abwassergebühren für den Zeitraum 2025 und 2026 neu kalkuliert. Als kommunaler Eigenbetrieb wirtschaften wir nicht gewinnorientiert, sondern ausschließlich kostendeckend. Das Kostendeckungsgebot verlangt aber auch, dass die Anlagenbetreiber ihre Einrichtung ausfinanzieren und dient somit dem Schutz der Gemeindefinanzen.

Das bedeutet somit, dass die Stadtwerke Füssen nur so viel an Gebühren vereinnahmt, wie sie zur Sicherstellung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für ihre gut 16.000 Einwohner ausgibt.

Weitere Gründe für die Gebührenanpassung sind u. a. die Verkürzung des vierjährigen Kalkulationszeitraums auf zwei Jahre, was eine genauere Vorschau ermöglicht. Darüber hinaus ergab die Nachkalkulation der Jahre 2020 bis 2024 eine merklich starke Unterdeckung, die durch gesteigerte Unterhalts- und Investitionsaufwendungen, Personalkostensteigerungen, bedingt u. a. durch starke Tarifabschlüsse, Inflations- und Preissteigerungen verbunden mit der Wirtschafts- und Corona Krise, ausgelöst wurde. Des Weiteren blieben die Verbrauchs- und Einleitungsmengen in der vierjährigen Zeitspanne unter dem erwarteten Soll.

Für die Jahre 2025 und 2026 sind zusätzlich Steigerungen in allen Segmenten des Unternehmens eingeplant (Material- und Beschaffungskosten, Lohnkosten usw.). Noch dazu müssen Kosten im Bereich von Unterhalts- und Investitionsmaßnahmen für eine leistungsstarke und zukunftsfähige Wasserversorgung sowie gesicherte Abwasserbeseitigung eingeplant und umgesetzt werden.

 

Wie bereits in der örtlichen Presse angekündigt, gelten ab dem 01.01.2025 folgende, neue Tarife, welche vom Stadtrat der Stadt Füssen in der Sitzung vom 17.12.2024 beschlossen wurden:

Wasser:

Verbrauchsgebühr pro m³ (netto)                             (alt)                                         (neu)

(= 1.000 Liter Trinkwasser)                                   1,39 €                                     2,01 €

zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.      

 

Grundgebühren:

Die Städte und Gemeinden sind nach Art. 8 Abs. 2 Satz 3 KAG berechtigt, zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr zu erheben. Damit sollen die sog. „invariablen“ oder „fixen“ Kosten abgedeckt werden. Darunter fallen u. a. anteilige Personalkosten und Löhne, Unterhalts- und Instandsetzungskosten und andere für den Betrieb erforderliche Aufwendungen. Über die Grundgebühr werden somit nicht nur die Zählerkosten, sondern Anteile der gesamten gebührenfähigen verbrauchsunabhängigen Kosten umgelegt. Darüber hinaus werden auch bei einem geringen Verbrauch diese Kosten zu einem gewissen Prozentsatz abgedeckt (z.B. bei Zweitwohnungsobjekten). 

 

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss oder Dauerdurchfluss

 

Nenndurchfluss (Qn)                   Dauerdurchfluss (Q3)         Grundgebühr       Grundgebühr

       m³/Stunde                                  m³/Stunde                            €/Jahr                 €/Jahr

                                                                                                       (alt)                    (neu)

        bis Qn 2,5                                      bis Q3 4                              15,00                    60,00

        bis Qn 6                                         bis Q3 10                           36,00                  150,00

        bis Qn 10                                       bis Q3 16                            60,00                  240,00

        bis Qn 15                                       bis Q3 25                            96,00                  375,00

        bis Qn 40                                       bis Q3 63                          240,00                  945,00

        bis Qn 60                                       bis Q3 100                        360,00               1.500,00

 

Abwasser:

Einleitungsgebühr pro m³                                          (alt)                                         (neu)

(steuerfrei)                                                               2,52 €                                     3,56 €

 

Grundgebühren:

Zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten wird erstmalig ab Januar 2025 eine Grundgebühr auch im Abwasserbereich erhoben. Bei der Höhe der Grundgebühr knüpft die Satzung an die Wasserzähler an.

 

Nenndurchfluss (Qn)                   Dauerdurchfluss (Q3)         Grundgebühr       Grundgebühr

       m³/Stunde                                  m³/Stunde                            €/Jahr                 €/Jahr

                                                                                                          (alt)                    (neu)

        bis Qn 2,5                                      bis Q3 4                                 -,-                       60,00

        bis Qn 6                                         bis Q3 10                              -,-                     150,00

        bis Qn 10                                       bis Q3 16                               -,-                     240,00

        bis Qn 15                                       bis Q3 25                               -,-                     375,00

        bis Qn 40                                       bis Q3 63                               -,-                     945,00

        bis Qn 60                                       bis Q3 100                             -,-                  1.500,00

                                   

Sprechen Sie uns gerne an!

Falls Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 08362 3002-919. Auf Wunsch beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch. Außerdem haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten in den FAQs (klicken für Download) zusammengestellt.