Informationen für Bauherren
Entwässerungsantrag
Bitte reichen Sie vor Baubeginn einen Entwässerungsplan mit einem Entwässerungsantrag ein. Dieser wird von uns überprüft und genehmigt. Der Grundstückseigentümer hat der Stadt den Beginn des Herstellens, des Änderns, des Ausführens größerer Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten spätestens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen und gleichzeitig den Unternehmer zu benennen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Bestimmungen der Entwässerungssatzung der Stadt Füssen.
Grundstücksentwässerung
Der Grundstückseigentümer hat die Grundstücksentwässerungsanlage vor Verdeckung der Leitungen auf satzungsgemäße Errichtung und vor ihrer Inbetriebnahme auf Mängelfreiheit durch einen nicht an der Bauausführung beteiligten fachlich geeigneten Unternehmer prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Dies gilt nicht, soweit die Stadt die Prüfungen selbst vornimmt.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die aktuellen Informationen und Merkblätter rund ums Bauen des Landkreises Ostallgäu „Informationen für Bauwillige“.
Das Rückstau-Handbuch informiert Hauseigentümer und Planer über eine sicheren Schutz gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz.