Grundstücksanschluss
Der Grundstücksanschluss wird von der Stadt hergestellt, angeschafft, verbessert, erneuert, geändert und unterhalten sowie stillgelegt und beseitigt. Auf Antrag oder von Amts wegen kann der Grundstücksanschluss vom Grundstückseigentümer selbst ganz oder teilweise hergestellt, angeschafft, verbessert, erneuert, geändert und unterhalten sowie stillgelegt oder beseitigt werden.