Schutz von Aussenwasser während Frostperiode Samstag 20.04.2024

In Vorbereitung auf eine erwartete Frostperiode ab ca. der Nacht zum Samstag den 20.04.2024 ist es wichtig, Ihre Garten- und Außenwasseranlagen vor möglichen Schäden durch Frost zu schützen und ihrer Vorsorgepflicht nachzukommen. Hier sind einige Tipps zur Frostsicherung:

  1. Wasserleitungen entleeren: Entleeren Sie alle Wasserleitungen im Garten und außerhalb des Hauses, die nicht winterfest sind. Dies umfasst Gartenschläuche, Bewässerungssysteme und Außenwasserhähne.
  2. Isolieren von Rohren: Isolieren Sie Wasserleitungen, die nicht entleert werden können, mit speziellen Rohrisolierungen. Diese helfen, die Wärme zu bewahren und die Leitungen vor dem Einfrieren zu schützen.
  3. Aussenhähne abdichten: Schließen Sie alle Außenwasserhähne und installieren Sie frostfeste Hähne, die bei niedrigen Temperaturen weniger anfällig für Frostschäden sind.
  4. Entleeren von Bewässerungssystemen: Stellen Sie sicher, dass Bewässerungssysteme vollständig entleert sind, um Schäden durch gefrierendes Wasser zu vermeiden. Dies kann durch das Öffnen der Entleerungsventile erfolgen.
  5. Schutz für Pflanzen: Decken Sie empfindliche Pflanzen mit Frosttüchern oder -decken ab, um sie vor Frostschäden zu schützen. Alternativ können Sie sie in kalten Nächten auch mit einer Schicht aus Stroh oder Laub mulchen.
  6. Gartenwerkzeuge schützen: Lagern Sie Gartenwerkzeuge und -geräte an einem geschützten Ort, um Schäden durch Frost zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für empfindliche Geräte wie Sprinkler und Rasensprenger.
  7. Überwachung der Wettervorhersage: Halten Sie sich über die Wettervorhersagen auf dem Laufenden und treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen, wenn Frost erwartet wird. Wenn möglich, sollten Sie auch bei anhaltenden Frostperioden regelmäßig überprüfen, ob Ihre Schutzmaßnahmen ausreichen.

Wir bedanken und für Verständnis und ihre Mithilfe

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