Wasserzähler

Der Wasserzähler ist Eigentum der Stadt. Die Lieferung, Aufstellung, technische Überwachung, Unterhaltung, Auswechslung und Entfernung der Wasserzähler sind Aufgabe der Stadt. Er gehört zur öffentlichen Einrichtung, also zu den Betriebsanlagen der Stadtwerke Füssen.

 

 

Funkwasserzähler

Wir möchten Sie als Endabnehmer der Trinkwasserversorgung darüber informieren, dass die Stadtwerke Füssen seit April 2017 schrittweise ihre analogen Wasserzähler auf Ultraschallzähler umstellen.
 

 

Hinweise zum Frostschutz

Wir weisen alle Wasserabnehmer darauf hin, dass sämtliche Wasserleitungen vor Frost zu schützen sind. Bei Frost sind undichte Fenster und ins Freie führende Türen von Räumen, in denen Verbrauchsleitungen und der Wasserzähler untergebracht sind, gegen Kälteeinfall frostsicher zu schützen (Türen und Fenster schließen, zerbrochene Scheiben einsetzen, Türen abdichten, ggf. Heizung einrichten).

Eingetretener Frostschaden

Eingefrorene Waschbecken oder Toiletten dürfen nur mit lauwarmem Wasser aufgetaut werden. Durch eigenständiges, nicht fachgerechtes Auftauen von Leitungen können beträchtliche Schäden angerichtet werden. In solchen Fällen sollten Sie unverzüglich einen zugelassenen Installateur kontaktieren.
Frostschäden an Grundstücksanschlussleitungen und Wasserzählern werden nur durch Beauftragte der Stadtwerke Füssen beseitigt, die unverzüglich unter der Telefon-Nummer 08362-3002-900 zu benachrichtigen sind.
Alle Kosten, die durch Frostschäden an den Wasseranschlüssen und Wasserzählern entstehen, hat der Wasserabnehmer = Grundstückseigentümer zu tragen.