Informationen zur Abrechnung 2024 der Wasser- und Kanalgebühren einschließlich den Vorauszahlungen für das Jahr 2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Stadtwerke Füssen befinden sich derzeit im Umwandlungsprozess zu einem Kommunalunternehmen – Anstalt des öffentlichen Rechts. In diesem Zusammenhang setzen die Stadtwerke Füssen auch ein neues, leistungsstarkes Softwareprogramm zur Abrechnung Ihrer Verbrauchsgebühren ein. Die Gebührenabrechnung für das Jahr 2024 erfolgt noch mit dem bisher eingesetzten Programm (CIP). Ab dem 15.03.2025 ist dann die neue Anwendersoftware DATEV im Einsatz. Bedingt durch den Wechsel des Anbieters werden die zukünftigen Abschläge für das Jahr 2025 mit der neuen Software berechnet und zu einem späteren Zeitpunkt mit einem eigenen Vorauszahlungsbescheid an Sie versendet (voraussichtlich Mitte/Ende März 2025).
Das bedeutet für Sie, dass auf dem Abrechnungsbescheid für das Jahr 2024 keine Abschlagssummen für das neue Jahr 2025 ausgewiesen werden. Die Fälligkeit für den ersten Abschlag wird aller Voraussicht nach Mitte/Ende April 2025 erfolgen.
Alle übrigen Vorauszahlungstermine für das Jahr 2025 bleiben lt. den Satzungen unverändert.
Wir bitten Sie hiermit um Verständnis.
Sprechen Sie uns gerne an!
Falls Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 08362 3002-919. Auf Wunsch beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch.